Brauchen Sie bei uns ein Rezept?

Sie können generell alles aus unserem Produktangebot einfach direkt kaufen - ohne Rezept. Dennoch ist es häufig ratsam, sich ein Rezept vom Arzt ausstellen zu lassen. Die Kasse übernimmt im Regelfall für viele Hilfsmittel einen Großteil der Kosten.

Kostenvoranschlag

In manchen Fällen sind wir dazu verpflichtet, vor Abgabe eines Hilfsmittel eine Genehmigung bei der Krankenkasse zu beantragen. Dies erfolgt durch einen sogenannten Kostenvoranschlag elektronisch. Sollten Sie das Hilfsmittel VOR dieser Genehmigung benötigen, lesen sie dazu bitte Absatz 4.

Dauer eines Kostenvoranschlags

Der Bearbeitungszeitraum für diesen Kostenvoranschlag varriert von Fall zu Fall. Aus diesem Grund können wir leider vorab nie sagen, wann die Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgt. Da wir darauf keinen Einfluss haben, können nur Sie den Bearbeitungsstand erfragen. Die Telefonnummern der zuständigen Stellen erhalten Sie selbstverständlich gerne von unseren Sachbearbeitern/innen

Lieferung vor Genehmigung des Kostenvoranschlags

Wenn die Genehmigung durch die Krankenkasse noch nicht da ist, Sie jedoch das Hilfsmittel dringend benötigen, können Sie mit uns auch einen sogenannten "Werkvertrag" abschließen. Durch diesen Werkvertrag beauftragen Sie uns, bereits VOR der Genehmigung durch die Krankenkasse zu liefern. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, selbst die Kosten für die Versorgung zu bezahlen, sollte Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen. SIe haben natürlich die Möglichkeit, einen schriftlichen Widerspruch bei der Krankenkasse einzureichen. In diesem Fall würden Sie von uns Ihre Verordnung (Rezept) nach der Ablehnung wieder zurückbekommen, gemeinsam mit unserer Rechnung.   

Wann gehört ein Hilfsmittel wem?

Wenn Sie das Hilfsmittel bei uns kaufen, gehört es Ihnen. Bei Rezepten ist das teilweise komplizierter. Hier gehören Ihnen die meisten Hilfsmittel nach dem Einkauf. Dennoch gibt es hier einige Fälle wie zum Beispiel einige Hilfsmittelprodukte wie Knieorthesen oder Rehaprodukte wie Standard-Rollator, Rollstuhl usw. Diese werden von der Krankenkasse für Sie nur geliehen. Das heißt, Sie nutzen das Hilfsmittel solange Sie es benötigen und geben es danach an uns zurück.

Das Hilfsmittel wurde gemietet und geht an uns zurück, was tun?

Bitte bringen Sie uns "kleinere" Hilfsmittel wie Standard-Rollatoren, Rollstühle, Toilettenrollstühle (ohne Topf) usw, welche Sie zur Miete erhalten haben, in unseren Filialen vorbei.  Unsere Fahrer holen gerne Hilfsmittel, die viel Platz benötigen wie zum Beispiel ein Pflegebett, bei Ihnen vor Ort ab.  Dazu wenden Sie sich bitte an unser Büro unter der 08341 96575-0

Mein Hilfsmittel ist defekt/weist Mängel auf. Was tun?

Wenn Sie ein Problem mit dem Hilfsmittel haben, dann dürfen Sie sich jederzeit gerne an die Kolleg/innen in den Filialen vor Ort oder an unser Büro wenden. Wir helfen Ihnen gerne